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Regesten der Landgrafen von Hessen

1451 Juni 27

Schadlosbrief für die Stadt Wolfhagen wegen einer Verschreibung

Regest-Nr. 9318

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Best. X 1 Depos. Wolfhagen, 1451 Juni 27. Pergament, Siegel.
Regesten: Franz, Stadt Wolfhagen S. 45, Nr. 123.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] zu Hessen verschreibt Friedrich von Reder und seiner Frau Helwig einen alljährlich zu Johannis zahlbaren Zins von 35 guten rheinischen Gulden aus der Bede von Wolfhagen und verspricht, die Stadt deshalb schadlos zu halten.
Gegebin uff den sontag nach Johannes baptisten tag zu mittemsommer a.d. 1451.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Reder, Friedrich von · Reder, Helwig von

Weitere Orte

Wolfhagen · Wolfhagen, Bede

Sachbegriffe

Bede · Verschreibungen · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium Stadt Wolfhagen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9318 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9318> (Stand: 07.05.2026)