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Regesten der Landgrafen von Hessen
1451 Juni 27
Schadlosbrief für die Stadt Wolfhagen wegen einer Verschreibung
Regest-Nr. 9318
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Best. X 1 Depos. Wolfhagen, 1451 Juni 27. Pergament, Siegel. Regesten: Franz, Stadt Wolfhagen S. 45, Nr. 123. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] zu Hessen verschreibt Friedrich von Reder und seiner Frau Helwig einen alljährlich zu Johannis zahlbaren Zins von 35 guten rheinischen Gulden aus der Bede von Wolfhagen und verspricht, die Stadt deshalb schadlos zu halten.
Gegebin uff den sontag nach Johannes baptisten tag zu mittemsommer a.d. 1451. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Reder, Friedrich von · Reder, Helwig von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Repertorium Stadt Wolfhagen
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9318 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9318> (Stand: 07.05.2026)

