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Regesten der Landgrafen von Hessen

1416 Juni 4

Henne von Rodenhausen erhält ein Burglehen in Nordeck

Regest-Nr. 2767

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 210, Bl. 47v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 235 Nr. 585.
Regest
Der Landgraf [Luwig I.] hat Henne von Rodenhausen (Ruden-) als Burglehen verliehen 3 Mark, die ihm jährlich zu Martiniaus der Beede zu Nordeck und Allendorf fällig sind. Als Mannlehen hat er die Hälfte am Gericht Kirchberg erhalten, dazu das Recht, Hasenfänger, die er innerhalb des Gerichts stellt, zu pfänden, jedoch ohne Berechtigung, das Fangen zu erlauben. Alles gemäß der landgräflichen Urkunde,die er darüber hat.
A. d. etc. 16 quinta feria proxima ante festum Penthecostes
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Radenhausen, Henne [I.] von

Weitere Orte

Nordeck, Bede · Allendorf/Lumda, Bede · Kirchberg, Gerichte

Sachbegriffe

Burglehen · Geldgülten · Bede · Mannlehen · Gerichte · Hasenfänger · Jagdgerechtigkeiten · Pfändungen · Lehensurkunden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2767 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2767> (Stand: 02.06.2026)