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Regesten der Landgrafen von Hessen
1468 Februar 28
Abt Reinhard von Fulda verzichtet auf Öffnungsrecht in Herbstein
Regest-Nr. 9565
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Fuldaer Kopiar XI, Nr. 624. Drucke: Schannat, Historia Fuldensis, S. 315 Nr. 225. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 291 f. Nr. 1044. - Regest
- Abt Reinhard zu Fulda (Fulde) hat früher Burg und Stadt Herbstein mit etlichen Gerichten, Dörfern und Zugehörungen für 1100 fl. an Eberhard von Eppstein (Eppenstein), Herrn zu Königstein (Konigstein), auf Wiederkauf verkauft und sich dabei Öffnung und Folge vorbehalten; er verspricht, dies nicht gebrauchen zu wollen, solange der Unwille zwischen ihm und seiner Partei und Landgraf Ludwig, den Rieteseln und ihrer Partei dauert, doch so, daß auch die von Herbstein und die Dörfer den Gegnern keine Zulegung tun mit Kaufen und Verkaufen, Behausen, Beherbergen u.a.
...auf sontag nach Kathedra Petri. - Nachweise
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Weitere Personen
Fulda, Fürstäbte, Reinhard Graf von Weilnau · Eppstein-Königstein, Herren, Eberhard III. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Äbte · Burgen · Städte · Gerichte · Dörfer · Verkäufe · Rückkaufrechte · Öffnungsrechte, Verzicht auf · Öffnungsverträge · Fehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9565 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9565> (Stand: 04.05.2026)

