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Regesten der Landgrafen von Hessen

(14)39 März 6

Urfehde des Dietze Schirmir

Regest-Nr. 9100

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 158 Nr. 569.
Regest
Dietze Schirmir von Kinede (?) schwört wegen Vergehen, die er an dem gestrengen Herrn Hermann (II.) Riedesil, Ritter, Erbmarschall zu Hessen (Hessin) seinem gnädigen lieben Herrn, getan hat, daß er dessen, seiner Erben, ihres Landes und ihrer Leute Feind nimmer werden, auch nicht aus deren Land ziehen wird. Ansprüche an diese will er nur an ihren Gerichten fordern. Wenn sein Sohn Fricze zu seinen Jahren kommt, soll er die Urfehde gleichfalls schwören. Bürge für 60 rh. fl. sein Bruder Hencze Hache zu Umbach (Ulnbach).
Siegeler: für Dietz Ludwig von Wildungen (Wildunge) der Jüngere, für Hencze die ehrsamen Leute Henne Seteler und Johannes Ette.
...uf fritag vor dem sontag Oculi.
Nachweise

Weitere Personen

Schirmir, Dietz, von Kinede · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Schirmis, Firtz, Sohn des Dietz · Wildungen, Ludwig [II.] von · Seteler, Henne · Ette, Johannes

Sachbegriffe

Urfehden · Vergehen · Ritter · Erbmarschälle · Erben · Züge, freie · Eide · Bürgschaften · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach

Stückangaben

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9100 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9100> (Stand: 30.05.2026)