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Regesten der Landgrafen von Hessen

1438 Juli 9

Hermann von Schnellenberg bestätigt Erhalt einer Geldsumme

Regest-Nr. 2542

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 224, Bl. 57-57v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1,S. 185 Nr. 416.
Regest
Hermann von Schnellenberg, Vormund der Kinder des +Adolf von Geismar, seines Oheims, bekundet, daß ihm Landgraf Ludwig [I.] 160 fl. und zuvor schon 60 fl. Johann von Kassel zu Geismar gegeben hat, wegen des Anteils, den die Kinder am Dorfe Ehringen hatten, wie es mit Reinhard von Dalwigk verhandelt worden ist und wie die Urkunden über Ehringen ausweisen, die bei dem Fritzlarer Kanoniker Johann von Geismar liegen.
Siegel des Ausstellers.
Cassel am mitwochen nehst nach sent Kylianstag 1438.
Nachweise

Weitere Personen

Schnellenberg, Hermann von · Geismar, Adolf von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Kassel, Johann von · Dalwigk, Reinhard [III.] von · Geismar, Johann von, Kanoniker

Weitere Orte

Ehringen, Dorf · Geismar · Fritzlar, Kanoniker

Sachbegriffe

Vormundschaften · Verwandte · Verkäufe · Besitzurkunden · Dorfanteile

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2542 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2542> (Stand: 14.05.2026)