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Regesten der Landgrafen von Hessen
1437 November 7
Wilhelm Weise erlaubt die Auslösung eines Zinses in Oberohmen
Regest-Nr. 9088
- Überlieferung
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Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 153 Nr. 551. - Regest
- Wilhelm Weise von Fauerbach (Weyße, Fuerbach) der Ältere und Gude, seine eheliche Hausfrau, erlauben Herman (II.) Riedeßil, Ritter, Erbmarschall zu Hessen (Hessin), und Henne Weise von Fauerbach, die 20 fl., die Balthaßar von Sassen (Saßin) von Wilhelms Vorfahren für 200 fl. auf der Bede des Gerichts zu Oberohmen verschrieben waren (vgl. [Becker, Riedesel zu Eisenbach] Nr. 184, 413), zu lösen, und wollen diesen die Briefe halten, wie den von Sassen.
...uff den donstag vor senten Mertins tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Waise von Fauerbach, Wilhelm [II.] · Waise von Fauerbach, Gude, Frau Wilhelms [II.] · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Waise von Fauerbach, Henne · Sassen, Balthasar [I.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ehefrauen · Ritter · Erbmarschälle · Beden · Gerichte · Zinsen, Einlösen von · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9088 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9088> (Stand: 04.05.2026)

