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Regesten der Landgrafen von Hessen
1437 Februar 17
Graf Johann von Ziegenhain regelt den Übergang seiner Grafschaft an Landgraf Ludwig
Regest-Nr. 16406
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4920 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 79〉. Stückbeschreibung: Pergament, aufgezogen. Siegel: Das Siegel fehlt. - Regest
- Graf Johann von Ziegenhain bekennt, daß für den Fall, daß nach seinem Tod, wenn die Grafschaft Ziegenhain und Nidda an Landgraf Ludwig von Hessen als Lehen heimgefallen ist, jemand Anspruch auf das Erbe erhebt, soll dieser nicht eher in den Besitz der Grafschaft kommen, bis er dem Landgrafen alle Auslagen ersetzt hat, die dieser schon in die Grafschaft investiert hat.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1437 dominica qua cantatur in ecclesia Invocavit.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, Heimfall von · Erben · Grafen · Schadensersatzleistungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16406 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16406> (Stand: 01.07.2026)

