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Regesten der Landgrafen von Hessen

1428 Mai 17

Heinrich von Falken erhält einen Anteil an Treffurt

Regest-Nr. 3334

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 85, Bl. 215-219.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 439 Nr. 1128.
Regest
Heinrich von Falken bekundet, daß Landgraf Ludwig [I.] ihm und seinen Erben das Viertel seines Anteils an Treffurt für 75 Mark und 1 1/2 Vierdung Kasseler Gewichtes lötigen Silbers und 100 Mark Allendorfer Währung, je 4 Pfund HelIer auf die Mark gerechnet, auf Wiedereinlösung verpfändet hat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die Rückzahlung soll in Allendorf, Sooden, Fürstenstein oder Rotenburg erfolgen.
montag noch dem sontag Exaudi
Ludwig von Roßdorf und Hans von Uslar stellen am gleichen Tage wie Heinrich von Falken einen gleichen Revers über die gleiche Pfandsumme unter den gleichen Bedingungen aus.
Nachweise

Weitere Personen

Falken, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Ludwig von · Uslar, Hans [I.] von

Weitere Orte

Treffurt · Kassel, Gewicht · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Währung · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf) · Sooden · Fürstenstein · Rotenburg

Sachbegriffe

Erben · Gewichte, Kasseler · Silber · Währungen, Allendorfer · Währungen, Gewicht · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Rückzahlungen · Schulden · Reverse

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3334 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3334> (Stand: 02.06.2026)