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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 15
Dieter von Lauter erhält die Lehen seines Vaters
Regest-Nr. 7767
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Lauter, Nidda, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 75v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 53, Nr. 204. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Dieter von Lauter mit den Lehen, die früher der +Jost von Hausen, Schwiegervater seines Vaters, und dann sein Vater zu Lehen trug, nämlich vier Morgen Wiesen auf der Breite vor Schloß Nidda, 18 1/2 Schillingen lonscher Währung auf den Gütern zu Hausen und Unter- und Ober-Widdersheim, die früher Hermann gen. von Petershain zu Lehen trug, 40 1/2 Morgen des Waldes Eschenberg, den Äckern, Wiesen und Zubehör, die sein +Vater Henne von Lauter von der Stadt Nidda besaß und vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug. Erbberechtigt sind Söhne und Töchter.
Fritag nach dem achtzehinden. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauter, Dieter von, Sohn des Henne · Hausen, Jost von · Petershain, Hermann gen. von · Lauter, Henne von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Nidda, Burg · Nidda, Wiesen auf der Breite vor der Burg · Hausen · Unter-Widdersheim · Ober-Widdersheim · Eschenberg, Wald · Nidda, Stadt
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Söhne · Väter · Großväter · Schwiegerväter · Verwandte · Wiesen · Flurnamen · Burgen · Schlösser · Währungen, lonsche · Güter · Wälder · Äcker · Erbrechte, weibliche · Töchter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7767 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7767> (Stand: 02.06.2026)

