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Regesten der Landgrafen von Hessen

1435 April 20

Die Brüder von Eschwege erhalten ein Burglehen zu Eschwege

Regest-Nr. 2980

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 447, Bl. 127 und Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 451 Bl. 450.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 300/301 Nr. 821und S. 302 Nr. 825.
Regest
Die Brüder Urban und Hans von Eschwege erhalten von Landgraf Ludwig [I.] ihren freien Hof und ihr Burglehen auf dem Rathause zu Eschwege als Burg- und ihren Teil des Gerichtes zu Grebendorf, ihr Erbe dortselbst, das Gehölz Riitberg und ihre Rechte zu Schlierbach als Mannlehen, wie es bereits ihre Eltern von den Vorfahren des Landgrafen gehabt haben.
Siegel Urbans.
Uff mittewochen nach deme heilgen Ostirtage sub a. d. 1435.
Nachweise

Weitere Personen

Eschwege, Johann [II.] von · Eschwege, Urban von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Eschwege, Rathaus · Grebendorf, Gerichte · Grebendorf, Gehölz Riitberg · Schlierbach, Rechte

Sachbegriffe

Verwandte · Höfe · Burglehen · Rathäuser · Gerichte · Erbe · Gehölze · Rechte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Brüder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2980 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2980> (Stand: 08.05.2026)