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Regesten der Landgrafen von Hessen

1420 November 25

Heinrich von Ehringshausen beglaubigt den Lehensbrief Philipps von Falkenstein

Regest-Nr. 4691

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 39, Bl. 25v-26.
Regesten: Solmser Urkunden 1, S. 294, Nr. 872.
Regest
Heinrich von Ehringshausen, Amtmann zu Homberg (Hemburge), bekundet auf seinen gegenüber dem Landgrafen (Ludwig) von Hessen geleisteten Eid, daß er den in vollem Wortlaut mitgeteilten Lehnsbrief Philipps von Falkenstein für Guntram Kesselring von 1360 Januar 31 beglaubigt habe.
Siegel des Ausstellers.
Katharinentag.
Nachweise

Weitere Personen

Ehringshausen, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Falkenstein, Philipp [III.] von · Kesselring, Guntram

Weitere Orte

Homberg, Amtmänner

Sachbegriffe

Amtmänner · Eide · Urkunden, Beglaubigung von · Lehensurkunden · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4691 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4691> (Stand: 07.05.2026)