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Regesten der Landgrafen von Hessen
1420 November 25
Heinrich von Ehringshausen beglaubigt den Lehensbrief Philipps von Falkenstein
Regest-Nr. 4691
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 39, Bl. 25v-26. Regesten: Solmser Urkunden 1, S. 294, Nr. 872. - Regest
- Heinrich von Ehringshausen, Amtmann zu Homberg (Hemburge), bekundet auf seinen gegenüber dem Landgrafen (Ludwig) von Hessen geleisteten Eid, daß er den in vollem Wortlaut mitgeteilten Lehnsbrief Philipps von Falkenstein für Guntram Kesselring von 1360 Januar 31 beglaubigt habe.
Siegel des Ausstellers.
Katharinentag. - Nachweise
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Weitere Personen
Ehringshausen, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Falkenstein, Philipp [III.] von · Kesselring, Guntram
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Amtmänner · Eide · Urkunden, Beglaubigung von · Lehensurkunden · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Solmser Urkunden 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4691 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4691> (Stand: 07.05.2026)

