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Regesten der Landgrafen von Hessen

1420 Oktober 9

Erlass der Bede für die Stadt Wolfhagen

Regest-Nr. 9309

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Best. X 1 Depos. Wolfhagen, 1420 Oktober 9. Pergament, Siegel fehlt.
Regesten: Franz, Stadt Wolfhagen S. 37, Nr. 100.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] zu Hessen erlässt den Bürgern zu Wolfhagen, die wegen eines Brandes großen Schaden erlitten haben, auf die Dauer von 4 Jahren die Zahlung der Bede mit Ausnahme der Summe, die sie Werner von Gudenberg und anderen schuldig sind.
Datum a.d. 1420, ipso die beati Dyonisii martiris..
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gudenberg, Werner [III.] von

Weitere Orte

Wolfhagen, Bürger · Wolfhagen, Stadtbrand · Wolfhagen, Bede

Sachbegriffe

Bürger · Städte · Stadtbrände · Brände · Bede · Bedeerlass

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium Stadt Wolfhagen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9309 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9309> (Stand: 08.05.2026)