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Regesten der Landgrafen von Hessen

1419 Juni 8

Ludwig I. bestätigt Heinrich von Rustenberg Schulden

Regest-Nr. 2745

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 150, Bl. 42-42 v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 227/228 Nr. 576.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er noch von seinem +Vater [Hermann II.] her Heinrich von Rusteberg und dessen Vetter Hermann 287 fl. schuldet. Hiervon soll und will er 150 fl. 14 Tage nach dem kommenden Michaelistag zahlen, damit Heinrich seinen Anteil an Schloß Arnstein von Günther von Bodenhausen damit einlösen kann. Die restlichen 137 fl. sind am darauffolgenden 1. Mai fällig.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

D. sub a. d. 1419 quinta feria proxima post festum Penthecostes.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Empfänger

Rusteberg, Heinrich [II.] von · Rusteberg, Hermann [I.] von

Siegler

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Bodenhausen, Gunther von

Weitere Orte

Arnstein (Werra-Meißner-Kreis), Burg

Sachbegriffe

Darlehen · Pfandschaften, Auslösen von · Zahltermine · Burgen, verpfändete · Vettern

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2745 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2745> (Stand: 14.05.2026)