Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1419 Mai 20

Vergleich zwischen Erzbischof Dietrich von Köln und Landgraf Ludwig I.

Regest-Nr. 12148

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 767 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 49, Nr. 3⟩.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 356.
Regest
Erzbischof Otto von Trier entscheidet den Streit zwischen Erzbischof Dietrich von Köln, Herzog Otto von Braunschweig und Landgraf Ludwig I. von Hessen. Alle Parteien sollen sich gütlich und friedlich verhalten, keiner dem anderen schaden oder schaden lassen und alle Gefangene sollen auf freien Fuß gesetzt werden.

Wortlaut der Datierung

d.d. Sabbato proximo ante domin. vocem Iucunditatis (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Trier, Erzbischöfe, Otto von Ziegenhain

Empfänger

Köln, Erzbischöfe, Dietrich II. von Moers · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Einäugige

Siegler

Trier, Erzbischöfe, Otto von Ziegenhain

Weitere Orte

Trier, Erzbischöfe · Köln, Erzbischöfe · Braunschweig, Herzöge

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Herzöge · Streitigkeiten, Vermitteln in · Gefangene, Freilassen von · Frieden, Verpflichtung zu

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12148 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12148> (Stand: 13.05.2026)