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Regesten der Landgrafen von Hessen

1418 Mai 4

Dietmar und Eckhard von Gleimenhain kaufen eine Rente

Regest-Nr. 2781

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 228, Bl. 52v-53.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 239/240 Nr. 601.
Regest
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] verkauft den Brüdern Herren Dietmar und Eckhard von Gleimenhain 20 fl. Marburger Währung für 200 fl., um diese für den in der Gefangenschaft des Grafen von Schaumburg (Schauwen-) liegenden Heinrich von Homberg zu verwenden. Dafür soll ihnen die Stadt Marburg am kommenden Februar 2 10 fl., ein Jahr später 20 fl. und jedes weitere Jahr zum gleichen Termin 20 fl. zahlen. Der Landgraf kann diese Zahlung jederzeit mit 200 fl. ablösen, die Gläubiger können ihr Kapital jederzeit mit vierteljährlicher Kündigung zurückfordern. Bürgermeister und Rat der Stadt Marburg verpflichten sich zur Zahlung der genannten Gülte und siegeln gemeinsam mit dem Landgrafen.
D. Marpurg feria quarta post festum Walpurgis virginis a. d. 1418.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gelimenhain, Dietmar von · Gleimenhain, Eckhard von · Schaumburg, Grafen · Homberg, Heinrich [II.] von

Weitere Orte

Marburg, Währung · Marburg, Stadt · Marburg, Bürgermeister · Marburg, Rat

Sachbegriffe

Verwandte · Währungen, Marburger · Gefangene · Städte · Zahltermine · Renten · Zahlungen · Gläubiger · Kapital · Kündigungen · Bürgermeister · Räte · Gülten · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2781 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2781> (Stand: 04.05.2026)