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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 30
Wilhelm III. belehnt Henne von Wahlen
Regest-Nr. 7779
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Walen, 1 Dotzelnrode, mit angehängtem beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 78v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 55, Nr. 211. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Henne von Wahlen mit Bau, Wall und Hufe zu Dotzelrod samt Zubehör, die sein Bruder Gerlach und er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen. Falls Güter, Gülten oder Zinse zu Dotzelrod verpfändet sind, kann er sie ablösen.
Sonnobint nach conversionis Pauli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wahlen, Henne von · Wahlen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Bauten · Wälle · Hufen · Brüder · Verwandte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen · Güter · Gülten · Zinsen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7779 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7779> (Stand: 02.06.2026)

