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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 30

Wilhelm III. belehnt Henne von Wahlen

Regest-Nr. 7779

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Walen, 1 Dotzelnrode, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 78v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 55, Nr. 211.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Henne von Wahlen mit Bau, Wall und Hufe zu Dotzelrod samt Zubehör, die sein Bruder Gerlach und er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen. Falls Güter, Gülten oder Zinse zu Dotzelrod verpfändet sind, kann er sie ablösen.
Sonnobint nach conversionis Pauli.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wahlen, Henne von · Wahlen, Gerlach von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Dotzelrod, Hufe

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Bauten · Wälle · Hufen · Brüder · Verwandte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen · Güter · Gülten · Zinsen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7779 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7779> (Stand: 02.06.2026)