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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Oktober 10
Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Schotten
Regest-Nr. 2905
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 366, Bl. 97-97v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 278 Nr. 740. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] versichert Bürgermeister, Schöffen und ganzer Gemeinde zu Schotten, sie bei den Gnaden, Freiheiten, Rechten und Herkommen zu belassen, die sie seit Landgraf Hermann [II.] haben, doch müssen sie wie die anderen Städte Beede leisten, wenn sie vom Landgrafen oder seinen Amtleuten angeordnet wird.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quarta post Dionisii a. d. 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Gemeinden · Gnaden · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte · Herkommen · Bede · Amtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2905 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2905> (Stand: 07.05.2026)

