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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 25
Gottfried von Cleen erhält Lehen in Ober-Cleen
Regest-Nr. 7764
- Überlieferung
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Ausfertigung: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 54 C, Nr. 43, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Cleen, 1 Cleen, mit angehängtem SiegeI.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 79r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 55 f., Nr. 213. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Gottfried von Cleen, Sohn des Wenzel von Cleen, mit dem landgräflichen Recht am Dorf (Ober-)Kleen samt Gericht und drei Vierteln des Zehnten zu Nieder-Kleen als Burg- und Mannlehen. Beim Tod ohne weltliche Mannlehenserben sollen aus besonderer Gnade die Töchter oder sonstigen weltlichen Erben die Lehen erhalten.
Sant Jacobs des heiligen aposteln tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Cleen, Gottfried von · Cleen, Wenzel [II.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Söhne · Verwandte · Rechte, landgräfliche · Dörfer · Gerichte · Zehnte · Burglehen · Mannlehen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Töchter · Erben, weltliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7764 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7764> (Stand: 20.05.2026)

