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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 25

Gottfried von Cleen erhält Lehen in Ober-Cleen

Regest-Nr. 7764

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 54 C, Nr. 43, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Cleen, 1 Cleen, mit angehängtem SiegeI.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 79r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 55 f., Nr. 213.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Gottfried von Cleen, Sohn des Wenzel von Cleen, mit dem landgräflichen Recht am Dorf (Ober-)Kleen samt Gericht und drei Vierteln des Zehnten zu Nieder-Kleen als Burg- und Mannlehen. Beim Tod ohne weltliche Mannlehenserben sollen aus besonderer Gnade die Töchter oder sonstigen weltlichen Erben die Lehen erhalten.
Sant Jacobs des heiligen aposteln tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Cleen, Gottfried von · Cleen, Wenzel [II.] von

Weitere Orte

Ober-Kleen, Dorf · Nieder-Kleen, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Söhne · Verwandte · Rechte, landgräfliche · Dörfer · Gerichte · Zehnte · Burglehen · Mannlehen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Töchter · Erben, weltliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7764 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7764> (Stand: 20.05.2026)