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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 10

Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Gießen

Regest-Nr. 2902

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 363, Bl. 97.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 737.
Regest
Gießen. - Landgraf Ludwig [I.] bestätigt den Bürgern zu Gießen, daß er sie bei allen alten, guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten belassen will, die sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergebracht haben.
Siegel des Ausstellers.
D. Gießen 1414 dominica die proxima post festum corporis Christi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Gießen

Sachbegriffe

Bürger · Landgrafenitinerar · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2902 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2902> (Stand: 08.05.2026)