Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 3

Otto und Ludwig von Wildungen erhalten die Bestätigung ihrer Lehen

Regest-Nr. 2590

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 38, Bl. 10v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 198/199 Nr. 464.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] gibt den Brüdern Otto und Ludwig von Wildungen als Mannlehen und Burglehen alle Güter, die sie billigerweise und rechtmäßig von ihm zu Lehen tragen sollen, wie es die Urkunden Landgraf Heinrichs [II.] und Landgraf Hermanns [II.] näher ausweisen.
Siegel des Ausstllers.
Sub a. d. 1414 ipso die Trinitatis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wildungen, Otto [II.] von · Wildungen, Ludwig [II.] von

Sachbegriffe

Verwandte · Lehen, erbliche · Lehen, Bestätigen von · Besitzurkunden · Besitznachweis · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2590 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2590> (Stand: 08.05.2026)