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Regesten der Landgrafen von Hessen

1413 November 3

Ludwig I. bestätigt die Freiheiten und Rechte von Rotenburg

Regest-Nr. 2897

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 358, Bl. 96-96v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 276 Nr. 732.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er Bürgermeister, Schöffen und Bürger zu Rotenburg bei allen ihren Rechten, Freiheiten und Gnaden lassen will, die sie seit alters von der Herrschaft Hessen besitzen.
Siegel des Ausstellers.
1413 feria sexta post festum Omnium sanctorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Rotenburg

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Rechte · Freiheiten, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2897 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2897> (Stand: 06.05.2026)