Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1413-1457)

Söhne des Eckebrecht von Grifte d.J. erhalten bei Volljährigkeit ihre Lehen

Regest-Nr. 3104

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 530, Bl. 150.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 321/322 Nr. 904.
Regest
Notiz, daß die Söhne des +Eckebrecht von Grifte d.J., sobald sie mündig geworden sind, vom Landgrafen [Ludwig I.] als Mannlehen das Gut zu Grebenau, den freien Hof zu Grebenstein und was sie sonst als Mann- und Burglehen benennen, erhalten sollen.
Nachweise

Weitere Personen

Grifte, Eckebrecht [III.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Grebenau, Gut · Grebenstein, Hof

Sachbegriffe

Söhne · Volljährigkeit · Mündigkeit · Mannlehen · Güter · Höfe · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3104 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3104> (Stand: 06.05.2026)