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Regesten der Landgrafen von Hessen
1412 April 6
Hermann II. gestattet Wolfhagen Bauten zwischen Mauer und Freiheit
Regest-Nr. 2156
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 35, Bl. 33. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 213, S. 139. - Regest
- Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde der Bürger zu Wolfhagen bekunden, daß ihnen Landgraf Hermann widerruflich gestattet hat, zwischen der (Altstadt-) Mauer und der Freiheit Gräben, Planken und Zäune zu errichten.
Siegel der Stadt.
D. 1412 quarta feria infra festum feste Pasche. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Wolfhagen, Bürger · Wolfhagen, Bürgermeister · Wolfhagen, Schöffen · Wolfhagen, Mauer · Wolfhagen, Freiheit
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Gemeinden · Bürger · Mauern · Stadtmauern · Baugenehmigungen · Zäune · Gräben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2156 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2156> (Stand: 06.05.2026)

