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Regesten der Landgrafen von Hessen

1483 März 15

Albert Weimar bestätigt die Erfüllung seiner Schadensersatzforderungen

Regest-Nr. 4130

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 361 Nr. 1603.
Regest
Albert Weimar bekundet, daß Landgraf Hermann, Erzbischof von Köln, als Vormund Landgraf Wilhelms (III.) und die nachgelassenen Räte Landgraf Heinrich [III.], seine Statthalter in Hessen, nämlich Hans von Dörnberg, Hofmeister, Johann Schenk zu Schweinsberg, Marschall, und Johann Stein, Kanzler, ihm (Albert) allen Pferde- und anderen Schaden, Dienstgeld und sonstige Verluste bis zum heutigen Tage vergütet haben.
Es siegelt Johann von Weitershausen, des + Thammos Sohn.
Am sambstag nach Letare a. etc. 83.
Nachweise

Weitere Personen

Weimar, Albert · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Schenk zu Schweinsberg, Johann d.J. · Stein, Johannes · Weitershausen, Johann [III.] von · Weitershausen, Thomas [II.] von

Weitere Orte

Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Vormünder · Hofmeister · Kanzler · Räte, nachgelassene · Statthalter · Marschälle · Pferdeschäden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Dienstgelder · Verluste, sonstige · Söhne · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4130 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4130> (Stand: 04.05.2026)