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Regesten der Landgrafen von Hessen

1404 Mai 23

Quittung des Hermann Herrn zu Rodenstein und Lißberg

Regest-Nr. 2044

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 579, S. 365.
Regest
Hermann, Herr zu Rodenstein und Lisberg, quittiert Landgraf Hermann über den Empfang der 1000 fl., die er ihm für das dem Landgrafen verpfändete Schotten schuldig war und am 1. Mai hätte bezahlen sollen gemäß der darüber ausgestellten Schuldurkunde. Er entledigt ihn, seine Städte und Bürgen ihrer Verpflichtungen. Die (andere) Verschreibung, die er noch vom Landgrafen hat, soll jedoch nicht höher als auf 900 (a) fl. lauten; auch diesen Betrag schuldet der Landgraf ihm wegen Schotten.
Siegel des Ausstellers.
Des nestin fridagis nach deme heilgin Pingistage 1404.
(a) Die Zahl auf Rasur.
Nachweise

Weitere Personen

Rodenstein und Lißberg, Hermann Herr zu · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Schotten

Sachbegriffe

Quittungen · Verpfändungen · Zahltermine · Schuldurkunden · Städte · Bürgen · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2044 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2044> (Stand: 07.05.2026)