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Regesten der Landgrafen von Hessen
1483 Februar 25
Hermann von Köln bestätigt alte Rechte
Regest-Nr. 8191
- Überlieferung
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Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 3013, 46 fol. 29v Nr. 6 (1543); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II.(18. Jahrhundert). Regesten: Struck, Klöster und Stifte 5, II Nr. 616. - Regest
- Erzbischof Hermann von Köln bestätigt als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.] allen Mannen, Burgmannen, Stiften, Geistlichen, Kirchen und Klöstern der Grafschaft Diez die hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten.
dinstag nach sannt Mathiastag. - Nachweise
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Weitere Personen
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Vormünder · Grafschaften · Stifte · Klöster · Rechte, alte · Rechte, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Männer · Burgmannen · Geistliche · Kirchen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8191 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8191> (Stand: 30.05.2026)

