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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 25

Hans von Lüder erhält einen Burgsitz in Bellnhausen

Regest-Nr. 7777

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Lüder, 2 Belnhausen, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 65r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 45, Nr. 172.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von Lüder mit dem Burgsitz zu Bellnhausen samt Zubehör und sechs Pfund Pfennigen Treysaer Währung, die vorher der ehemalige Schultheiß Hentz Sinold zu Treysa hatte und die der Erzbischof Hermann von Köln als Vormund des Landgrafen an Hans von Lüder verliehen hat, als Mannlehen.
Sant Paulus tag conversionis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lüder, Hans von · Sinold, Hans, Schultheiß in Treysa · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Weitere Orte

Bellnhausen · Treysa, Währung · Treysa, Schultheiße · Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Burgsitze · Währungen, Treysaer · Schultheiße · Besitzer, Abfolge von · Erzbischöfe · Vormünder · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7777 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7777> (Stand: 05.06.2026)