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Regesten der Landgrafen von Hessen

1401 Januar 3

Quittung des Wilhelm Wolf von Sottenbach

Regest-Nr. 1967

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Mit unten (unter Papierblatt) aufgedrücktem (unkenntl.) Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 538, S. 345.
Regest
Wilhelm Wolf von Sottenbach bekundet, daß ihm Herr Volprecht von Schwalbach und Johann von Weitershausen im Namen Landgraf Hermanns 40 fl. zugesagt haben, die ihm Henne von Weitershausen nunmehr bezahlt hat, womit die Bürgen ihrer Verpflichtung ledig sind.
Es siegelt sein Bruder Johann von Sottenbach.
Feria secunda post festum circumcisionis domini 1400 nach Trierer Stil.
Nachweise

Weitere Personen

Sottenbach, Wilhelm Wolf von · Schwalbach, Volprecht [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Weitershausen, Johann [II.] von · Sottenbach, Johann von

Weitere Orte

Trier, Trierer Stil

Sachbegriffe

Quittungen · Bürgen · Datierungen · Trierer Stil

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1967 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1967> (Stand: 08.05.2026)