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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 14
Philipp Groschlag erhält einen Teil der Bede in Roßdorf
Regest-Nr. 7879
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 103r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 74 Nr. 286. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp Groschlag, Sohn des +Heinrich Groschlag, zugleich wegen seines Bruders Heinrich mit 15 Gulden Geld aus der Bede zu Roßdorf als Mannlehen, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, und behält sich die Lösung des Mannlehens mit 300 Gulden vor, die sie dann auf ihren Eigengütern in der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen, zu Lehen auftragen und als Mannlehen empfangen sollen. Die Groschlag dürfen die 300 Gulden auch an ihrem Haus zu Messel verbauen und dann den Bau zu Lehen auftragen.
Dornstag nach dem achten tage der heiligen drier konige tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groschlag, Philipp · Groschlag, Heinrich [I.] · Groschlag, Heinrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Söhne · Brüder · Verwandte · Vormünder · Bede · Renten · Gülten · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Auftrag als · Grafschaften · Häuser · Baukosten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7879 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7879> (Stand: 04.06.2026)

