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Regesten der Landgrafen von Hessen

1399 Dezember 24

Quittung des Ruckel Specht von Mengerskirchen über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1938

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Papier mit dem rückseitig (unter Papierblatt) aufgedrücktem (unkenntlichem) Siegel.
Staatsarchiv Marburg, Quittungen
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 513, S. 331/333
Regest
Růckel Specht von Mengerskirchen, dem jährlich zu Martini 9 fl. Geld als Burglehen aus der Stadt Herborn fällig sind, quittiert Landgraf Hermann über den Empfang dieses Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff den mytwochen nest vor deme heiligen Cristage 1399.
Nachweise

Weitere Personen

Specht von Mengerskirchen, Ru^ockel · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Herborn, Stadt

Sachbegriffe

Quittungen · Zahltermine · Burglehen · Städte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1938 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1938> (Stand: 06.05.2026)