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Regesten der Landgrafen von Hessen
1292 Mai 10
Boemund von Trier stimmt der Belehnung Heinrich I. mit Boyneburg zu
Regest-Nr. 334
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift 14. [Jahrundert]: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 5, Bl. 7v-8. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 114 Nr. 312; Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 75, Nr. 5. Literatur: [1292 Mai 10 Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 114] 311. - Regest
- Frankfurt a.M. - Erzbischof Boemund von Trier stellt in [Zusammenhang mit der Belehnung des Landgrafen Heinrich mit Boyneburg und Eschwege durch König Adolf] einen Willebrief aus.
Siegler: Erzbischof Boemund.
Datum: d. apud Frankeno^erthe 1292 sexto Idus Maii indictione quinta. - Nachweise
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Weitere Personen
Trier, Erzbischöfe, Boemund I. von Warnesberg · Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Adolf von Nassau, König
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Lehen · Belehnungen, Zustimmung zu · Reichsfestungen · Reichsfürstenstände, Erhebung in · Willebriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 334 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/334> (Stand: 09.05.2026)

