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Regesten der Landgrafen von Hessen
1436 Dezember 29
Henne von Wehren erhält einen Teil Falkensteins zu Lehen
Regest-Nr. 3095
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 521, Bl. 147v-148. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 319 Nr. 895. - Regest
- Kassel. - Henne von Wehren erhält von Landgraf Ludwig [I.] seinen Teil des Falkensteins unter Vorbehalt der Öffnung zu Lehen, eine Anzahl von Gärten zu Gudensberg als dortiges Burglehen, das Untergericht zu Wehren, das Dorf Riede mit Zubehör, insbesondere den dort von ihm errichteten Bau, der gleichfalls dem Landgrafen geöffnet sein soll, und ein Gut zu Böddiger als Lehen.
Siegel des Ausstellers.
Kassel uff sonnabint nehist noch der kindertaig sub a. d. 1436. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Falkenstein · Gudensberg, Gärten · Wehren, UnterGerichte · Riede, Dorf · Böddiger, Gut · Kassel
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Öffnungsverträge · Lehen · Gärten · Burglehen · Untergerichte · Dörfer · Gebäude · Güter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3095 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3095> (Stand: 04.05.2026)

