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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Februar 22
Umwandlung von Diensten in Hadamar und Ellar
Regest-Nr. 8293
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Urk. 2046. Pergament, stark durch Mäusefraß beschädigt, mit zwei angehängten Siegeln, davon 2 fehlt. Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171, D 252 (drei Exemplare 16.Jh); Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II. (zwei Exemplare um 1600). - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] und Graf Johann von Nassau-Diez kommen als Herren der Grafschaft Diez mit den Untertanen der Gerichte Hadamar und Ellar überein, daß sie in Ansehung von Mißernten und mancherlei Dienstlasten gegen Geld genannte Dienste erlassen haben. Der Vertrag kann nach vier Jahren gekündigt werden.
sant Peterstag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Mißernten · Abgaben, Befreiung von · Dienste, Umwandlung in Geld · Dienstlasten · Hintersassen · Verträge
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8293 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8293> (Stand: 04.05.2026)

