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Regesten der Landgrafen von Hessen

1339 Februar 5

Landgraf Heinrich verbietet dem Kloster Alsfeld den Verkauf von Erbgütern

Regest-Nr. 10717

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Stadtarchiv Alsfeld (gleichzeitig). Papier.
Regesten: Becker, Regesten Stadtarchiv Alsfeld, S. 44 Nr. 4.
Regest
Landgraf Heinrich zu Hessen verbietet dem Konvent zu Alsfeld und anderen Klöstern oder geistlichen Personen erbliche Güter oder Zinsen aus Gütern daselbst zu verkaufen bei 10 Pfund Buße, halb den Amtmann und halb den Schöffen. Geschenkte Güter oder Zinsen sind in einem Jahr und 6 Wochen einem Bürger daselbst zu verkaufen. Wird dies versäumt, so sollen die Schöffen sie verkaufen für das Kloster.

Wortlaut der Datierung

an den fritage nach unsern frowen tage lichtmesse, dy man nennit purificatoria.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Empfänger

Alsfeld, Augustiner

Weitere Orte

Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser · Alsfeld, Schöffen · Alsfeld, Amtmänner · Alsfeld, Bürger

Sachbegriffe

Konvente · Klöster · Güter, erbliche · Güter, Verkauf von · Bußen · Verkäufe, Verbot von · Schöffen · Amtmänner · Bürger · Zinsen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Regesten Alsfelder Stadtarchiv

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10717 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10717> (Stand: 04.05.2026)