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Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 Dezember 19

Quittung des Ruckel Specht aus Mengerskirchen

Regest-Nr. 1904

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit dem rückseitig (unter Papierblatt) aufgedrücktem (unkenntlichem) Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 483, S. 317.
Regest
Růckel Specht von Mengerskirchen, dem jährlich zu Martini 9 fl. Geldes Herborner Währung als Burglehen von der Stadt Herborn fällig sind, quittiert Landgraf Hermann über den Empfang dieses Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff den donnerstag vor deme heiligen Cristage 1398.
Nachweise

Weitere Personen

Specht von Mengerskirchen, Ru^ockel · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Mengerskirchen · Herborn, Währung · Herborn, Stadt

Sachbegriffe

Zahltermine · Währungen, Herborner · Burglehnsgelder · Quittungen · Städte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1904 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1904> (Stand: 07.05.2026)