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Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 November 17

Kraft und Wigand von Hatzfeld quittieren über ihr Burglehensgeld

Regest-Nr. 1897

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, mit beiden unten (unter Papierblatt) aufgedrücktem Siegeln, von denen das erste abgesprungen ist.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 476, S. 313.
Regest
[Marburg]. - Kraft und Wiegand von Hatzfeld, Ritter und Brüder, denen jährlich zu Martini von Landgraf Hermann 6 Mark Burglehnsgeld fällig sind, quittieren über diesen Betrag.
Beide besiegeln disse quytancie (1).
Marpurg 1398 dominica post Martini.
(1)Dieser Ausdruck kommt hier erstmals im Kontext vor.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Kraft [VII.] von · Hatzfeld, Wiegand [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Marburg

Sachbegriffe

Quittungen · Ritter · Brüder · Verwandte · Burglehnsgelder · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1897 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1897> (Stand: 07.05.2026)