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Regesten der Landgrafen von Hessen
1398 Juli 22
Übergabe von Dorf und Gericht Böhne sowie des Wassers Elbe
Regest-Nr. 1883
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 33, Bl. 32v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 211, S. 139. - Regest
- Ludwig von Wildungen d.Ä. bekundet, das ihm Landgraf Hermann das Dorf und Gericht zu Böhne und sein Wasser gen. die Elbe in den Gerichten zu Heimershausen und Geismar bis auf Widerruf befohlen hat.
Siegel des Ausstellers.
D. 1398 ipso festo beate Marie Magdalene. - Nachweise
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Weitere Personen
Wildungen, Ludwig [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Böhne, Dorf · Böhne, Gerichte · Elbe (Wasser) · Heimershausen, Gerichte · Geismar, Gerichte
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Sachbegriffe
Dörfer · Gerichte · Wasser · Fischereien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1883 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1883> (Stand: 07.05.2026)

