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Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 Juli 22

Übergabe von Dorf und Gericht Böhne sowie des Wassers Elbe

Regest-Nr. 1883

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 33, Bl. 32v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 211, S. 139.
Regest
Ludwig von Wildungen d.Ä. bekundet, das ihm Landgraf Hermann das Dorf und Gericht zu Böhne und sein Wasser gen. die Elbe in den Gerichten zu Heimershausen und Geismar bis auf Widerruf befohlen hat.
Siegel des Ausstellers.
D. 1398 ipso festo beate Marie Magdalene.
Nachweise

Weitere Personen

Wildungen, Ludwig [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Böhne, Dorf · Böhne, Gerichte · Elbe (Wasser) · Heimershausen, Gerichte · Geismar, Gerichte

Sachbegriffe

Dörfer · Gerichte · Wasser · Fischereien

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1883 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1883> (Stand: 07.05.2026)