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Regesten der Landgrafen von Hessen

1395 April 19

Quittung des Groppe von Fleckenbühl

Regest-Nr. 1817

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit (unter Papierblatt) aufgedrücktem (unkenntlichem) Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 412, S. 281.
Regest
Groppe von Fleckenbühl, Johanns Sohn, bekundet, daß ihm Landgraf Hermann 40 Pfd. und 12 fl., die er ihm schuldig war, bezahlt hat.
Uff den montag nehist noch Quasimodogeniti 1395.
Nachweise

Weitere Personen

Fleckenbühl, Groppe von, Sohn des Johann · Fleckenbühl, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Sachbegriffe

Quittungen · Wasserzeichen · Schulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1817 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1817> (Stand: 14.05.2026)