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Regesten der Landgrafen von Hessen

1392 Dezember 7

Die Johanniter in Wiesenfeld bestätigen die Vereinbarungen bezügl. Frankenberg

Regest-Nr. 11409

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Abt. 5 B 3, 473 Fasc. 8, fol. 118-119. Papier, 16. Jahrhundert.
Regesten: Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 347 Nr. 1096.
Regest
Komtur, Prior, Brüder und Konvent des Johanniterordenshauses Wiesenfeld (Wesentfeld) des Hauses Rodis verpflichten sich, die dem Landgrafen Hermann von Hessen über die Pfarrei Frankenberg ausgestellten Urkunden durch die Ballei besiegeln zu lassen und dem Landgrafen bis Pfingsten zu übergeben. Sie sind jedoch an die bereits ausgestellten Urkunden gebunden.
Siegler: Aussteller mit dem Stiftssiegel.
Datum a.d. 1392, sabbato proximo ante diem conceptionis Mariae gloriosae.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wiesenfeld, Kloster · Wiesenfeld, Haus Rodis · Frankenberg, Pfarrhof

Sachbegriffe

Komture · Priore · Mönche, Johanniter · Johanniter · Pfarreien · Urkunden, besiegeln von · Stiftssiegel

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Schunder, Klosterarchive 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11409 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11409> (Stand: 07.05.2026)