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Regesten der Landgrafen von Hessen
1392 Oktober 20
Bestätigung der Rechte und Freiheiten für Grebenstein und Immenhausen
Regest-Nr. 8502
- Überlieferung
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Abschriften: Abschrift des Vermerks: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140. - Regest
- Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt den Städten Grebenstein und Immenhausen, die Landgraf Hermann II. von Hessen an ihn verpfändet hat, ihre Rechte und Freiheiten.
Vgl. die Bestätigung für Wolfhagen vom 15. Oktober 1392. - Originaltext
- Consimilis litere date fuerunt castrensibus, proconsulibus, consulibus et opidanis Greuenstein et Immenhusen opidum opidanorum. Datum dominica post diem beati Luce evang(elisti).
- Nachweise
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der · Verpfändungen
- Textgrundlage
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Regest
OV nach Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
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Stückangaben
Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
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Original
Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8502 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8502> (Stand: 07.05.2026)

