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Regesten der Landgrafen von Hessen

1392 April 1

Landgraf Hermann ernennt den Provinzial der Ermemitenbrüder zu seinem Kaplan

Regest-Nr. 11394

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg. Pergament, durch Moder stark beschädigt, Siegel ab. Rückwärtig die Notiz Receptus est in cap. Früher im Ziegenhainer Samtarchiv Niederfürstentum s.v.S. Nr. 271.
Regesten: Huyskens, Klöster an der Werra, S. 591 f. Nr. 1475 Anm. 2.
Regest
Kassel. - Fr. Conradus prior provincialis per Alemaniam ordinis b. Wilhelmi stellt einen Revers aus, daß ihn Landgraf Hermann von Hessen unter die Zahl seiner Kapläne aufgenommen habe und daß er ihm und seinen Erben seinerseits auf das Evangelium Treue geschworen und versprochen habe, seine Befehle zur Verfolgung der Ketzer und sonst auszuführen.
Zeugen: Borchard o.s. Marie de monte Carmeli ep. Grandensis und Dytlefus de Eynbeke.
Siegler: Der Aussteller mit seinem Provinzialatsiegel.
Datum: Cassele primo de mensis Aprilis que fuit feria secunda post Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Konrad, Provinzial der Eremitenbrüder des Ordens S. Wilhelmi · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Burkhard, o.s. Marie de monte Carmeli · Einbeck, Detlev von, Stiftsherr in Halberstadt

Weitere Orte

Kassel

Sachbegriffe

Reverse · Kaplane, Bestellen von · Ketzer, Verfolgung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Huyskens, UB Klöster an der Werra

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11394 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11394> (Stand: 07.05.2026)