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Regesten der Landgrafen von Hessen
1389 Dezember 8
Quittung des Oswald von Engelnhausen über Burglehnsgelder
Regest-Nr. 1760
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/1 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister).Papier, mit rückseitig aufgedrücktem Siegel (völlig abgesprungen). Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 345, S. 249. - Regest
- Oswald von Engelnhausen bekundet wegen seines Burglehns, das er von Landgraf Hermann zu Grünberg hat, bis auf den heutigen Tag von dem Zeitpunkt an, als Cluder nach Grünberg kam, bezahlt worden zu sein.
Siegel des Ausstellers.
1389 in die concepcionis beate Marie virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
Engelnhausen, Oswald von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Cluder, Heinrich [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1760 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1760> (Stand: 07.05.2026)

