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Regesten der Landgrafen von Hessen

1389 Februar 9

Quittung des Eckhard von Klettenberg

Regest-Nr. 1742

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit den beiden (unter Papierblatt) aufgedr. (unkenntlichen) Siegeln.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 329, S. 241.
Regest
Eckhard von Klettenberg bekundet, daß ihm Landgraf Hermann alle Schulden und Zehrungskosten, um die er ihn bis zum heutigen Tage angesprochen hat, bezahlt hat; nicht einbegriffen ist eine (Schuld)urkunde für den + Heinrich von Klettenberg, die in gesamthänderischer Verwahrung bei Diederich Rode liegt. Davon beansprucht er seinen Anteil, sobald seine Ganerben daraus dem Landgrafen eine Entschädigung rechtlich abgewonnen haben.
Es siegeln Kuno von Rodenhausen u. Eckhard von Buseck d. J.
1389 feria tertia post diem beate Dorothee virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Klettenberg, Eckhard von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Klettenberg, Heinrich [I.] von · Rode, Dietrich · Radenhausen, Kuno [I.] von · Buseck, Eckhard [II.] von

Sachbegriffe

Schulden · Zehrkosten · Schuldurkunden · Ganerben · Verwahrungen, gesamthänderische · Entschädigungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1742 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1742> (Stand: 08.05.2026)