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Regesten der Landgrafen von Hessen
1389 Februar 9
Quittung des Eckhard von Klettenberg
Regest-Nr. 1742
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit den beiden (unter Papierblatt) aufgedr. (unkenntlichen) Siegeln. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 329, S. 241. - Regest
- Eckhard von Klettenberg bekundet, daß ihm Landgraf Hermann alle Schulden und Zehrungskosten, um die er ihn bis zum heutigen Tage angesprochen hat, bezahlt hat; nicht einbegriffen ist eine (Schuld)urkunde für den + Heinrich von Klettenberg, die in gesamthänderischer Verwahrung bei Diederich Rode liegt. Davon beansprucht er seinen Anteil, sobald seine Ganerben daraus dem Landgrafen eine Entschädigung rechtlich abgewonnen haben.
Es siegeln Kuno von Rodenhausen u. Eckhard von Buseck d. J.
1389 feria tertia post diem beate Dorothee virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
Klettenberg, Eckhard von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Klettenberg, Heinrich [I.] von · Rode, Dietrich · Radenhausen, Kuno [I.] von · Buseck, Eckhard [II.] von
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Sachbegriffe
Schulden · Zehrkosten · Schuldurkunden · Ganerben · Verwahrungen, gesamthänderische · Entschädigungen
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1742 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1742> (Stand: 08.05.2026)

