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Regesten der Landgrafen von Hessen

1512 April 23

Wilhelm Meißner schwört Urfehde

Regest-Nr. 15324

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4255 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 712⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Zwei Siegel (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Wilhelm Meißner, der auf offener Straße Gewalttaten verübt hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen müssen.
Siegel der Stadt Kassel und des Burkhard von Kramm, Amtmann in Trendelburg.

Wortlaut der Datierung

1512 Freitag nach dem Sontag Quasimodogeniti (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Meißner, Wilhelm

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Kramm, Burkhard von · Kassel, Stadt

Weitere Orte

Kassel · Trendelburg, Amtmänner

Sachbegriffe

Amtmänner · Straßen, Sicherheit auf · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15324 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15324> (Stand: 31.05.2026)