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Regesten der Landgrafen von Hessen
1512 April 23
Wilhelm Meißner schwört Urfehde
Regest-Nr. 15324
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4255 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 712〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Zwei Siegel (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Wilhelm Meißner, der auf offener Straße Gewalttaten verübt hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen müssen.
Siegel der Stadt Kassel und des Burkhard von Kramm, Amtmann in Trendelburg. -
Wortlaut der Datierung
1512 Freitag nach dem Sontag Quasimodogeniti (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Amtmänner · Straßen, Sicherheit auf · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15324 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15324> (Stand: 31.05.2026)

