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Regesten der Landgrafen von Hessen
1388 August 13
Quittung des Gottfried von Girmes
Regest-Nr. 1736
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, mit aufgedrücktem Siegel unter Papierblatt, das im Schild den Kopf eines Steinbocks zeigt. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 326, S. 239. - Regest
- Gottfried von Girmes bekundet, daß ihm Landgraf Hermann seinen Anteil am Hermannstein, der nach Ausweis der Urkunden Gernand Rau und ihm zustand, in Höhe von 344 ½ fl., bezahlt hat.
Es siegelt Ritter Johann Mönch [von Buseck].
Uff den donrstag nach Laurentii 1388. - Nachweise
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Weitere Personen
Girmes, Gottfried von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Rau zu Holzhausen, Gernand · Mönch von Buseck, Henne
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1736 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1736> (Stand: 10.05.2026)

