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Regesten der Landgrafen von Hessen

1386 Mai 16

Hermann II. tilgt seine Schulden bei den von Riedesel

Regest-Nr. 1704

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen, Pergament, beide Siegel ab.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 298, S. 225.
Regest
Gilbrecht Riedesel und seine Frau Adelheid sowie die Brüder Eckhard und Johann von Radenhausen (Reden-), Söhne der Adelheid, bekunden, daß ihnen Landgraf Hermann alle Schulden, über die sie besiegelte Urkunden besaßen, gänzlich bezahlt hat, womit die gen. Urkunden ungültig sein sollen.
Siegel Gilbrechts und des Wiegand Schade auf Bitten von Adelheid, Eckhard und Johann.
1386 feria quarta proxima post dominicam Jubilate.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel, Gilbrecht [II.] · Riedesel, Adelheid, Frau Gilbrechts [II.] · Radenhausen, Eckhard [II.] von · Radenhausen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Schade, Albrecht

Sachbegriffe

Ehefrauen · Söhne · Verwandte · Schulden · Schuldurkunden

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1704 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1704> (Stand: 06.05.2026)