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Regesten der Landgrafen von Hessen
1385 März 18
Landgraf Hermann II. darf einen Landrichter einsetzen
Regest-Nr. 11063
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 93 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 14, Nr. 22 II. 2〉. Siegel: Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Urkundenregesten des Hofgerichts 11, S. 210 f. Nr. 294 Anm. 1. - Regest
- Prag. - König Wenzel gestattet Landgraf Hermann, einen Landrichter einzusetzen, der im Namen von König und Reich entsprechend dem Landfrieden von Westfalen urteilen soll; was darüber hinausgeht soll keine Rechtskraft besitzen.
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Wortlaut der Datierung
Dat. Prage Sonnabend vor dem Sonntag Judica (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landrichter · Könige · Landfrieden · Gerichte, Zuständigkeit von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 11
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11063 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11063> (Stand: 09.05.2026)

