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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1491)
Butzbacher Kellner soll Briefe des Landgrafen weiter befördern
Regest-Nr. 4475
- Überlieferung
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Ausfertigung: Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 519 Nr. 1900. - Regest
- Zettel zu nicht mehr feststellbaren Schreiben (Landgraf Wilhelms [III.] d. J.) an den Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings mit dem Befehl, die mitübersandten Schreiben unmittelbar weiterzubefördern:
1. an den Junker von Solms (Nr. 1).
2. an Gottfried von Cleen zu Ockstadt (Nr. 2).
3. an den Kellner zu Altweilnau (Nr. 3).
4. an Graf Philipp von Solms zu Lich (Nr. 4).
5/6. an die Adressaten (Nr. 5, 6). - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Solms, Grafen · Cleen, Gottfried von · Solms-Lich, Grafen, Philipp
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Weitere Orte
Butzbach, Kellner · Ockstadt · Lich · Altweilnau (Gem. Weilrod), Kellner
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Sachbegriffe
Postwesen · Verwaltungen, landgräfliche · Kellner · Briefe, Weiterleiten von · Befehle, landgräfliche · Junker · Grafen · Adressaten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4475 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4475> (Stand: 04.05.2026)

