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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1491)

Butzbacher Kellner soll Briefe des Landgrafen weiter befördern

Regest-Nr. 4475

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 519 Nr. 1900.
Regest
Zettel zu nicht mehr feststellbaren Schreiben (Landgraf Wilhelms [III.] d. J.) an den Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings mit dem Befehl, die mitübersandten Schreiben unmittelbar weiterzubefördern:
1. an den Junker von Solms (Nr. 1).
2. an Gottfried von Cleen zu Ockstadt (Nr. 2).
3. an den Kellner zu Altweilnau (Nr. 3).
4. an Graf Philipp von Solms zu Lich (Nr. 4).
5/6. an die Adressaten (Nr. 5, 6).
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von · Solms, Grafen · Cleen, Gottfried von · Solms-Lich, Grafen, Philipp

Weitere Orte

Butzbach, Kellner · Ockstadt · Lich · Altweilnau (Gem. Weilrod), Kellner

Sachbegriffe

Postwesen · Verwaltungen, landgräfliche · Kellner · Briefe, Weiterleiten von · Befehle, landgräfliche · Junker · Grafen · Adressaten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4475 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4475> (Stand: 04.05.2026)