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Regesten der Landgrafen von Hessen

1378 April 22

Quittung des Seligmann von Rotenburg

Regest-Nr. 1023

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegelrest.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 255, S. 203.
Regest
[Marburg]. - Seligmann von Rotenburg (Rodinberg), Bürger zu Gießen, Jude, bekundet, daß ihn Graf Poppo von Eberstein gänzlich bezahlt hat, so daß er ihn aller Schulden, Urkunden und Gelübde ledig sagt.
Da er kein Siegel hat, bittet er Landgraf Hermann [II.] zu siegeln.
Marpurg ame donrstage in der Ostirwochin 1378.
Nachweise

Weitere Personen

Rotenburg, Seligmann von, Bürger in Gießen, Jude · Eberstein, Grafen, Popo · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Marburg · Gießen, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Juden · Geld, Verleihen von · Kredite · Grafen · Schulden · Gelübde

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1023 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1023> (Stand: 08.05.2026)