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Regesten der Landgrafen von Hessen
1378 April 22
Quittung des Seligmann von Rotenburg
Regest-Nr. 1023
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegelrest. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 255, S. 203. - Regest
- [Marburg]. - Seligmann von Rotenburg (Rodinberg), Bürger zu Gießen, Jude, bekundet, daß ihn Graf Poppo von Eberstein gänzlich bezahlt hat, so daß er ihn aller Schulden, Urkunden und Gelübde ledig sagt.
Da er kein Siegel hat, bittet er Landgraf Hermann [II.] zu siegeln.
Marpurg ame donrstage in der Ostirwochin 1378. - Nachweise
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Weitere Personen
Rotenburg, Seligmann von, Bürger in Gießen, Jude · Eberstein, Grafen, Popo · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Juden · Geld, Verleihen von · Kredite · Grafen · Schulden · Gelübde
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1023 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1023> (Stand: 08.05.2026)

