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Regesten der Landgrafen von Hessen

1378 März 13

Landgraf Hermann bestätigt Homberg alle Privilegien

Regest-Nr. 11766

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Homberg.
Drucke: Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen), S. 735 f. Nr. 1104.
Regest
Landgraf Hermann bekennt, daß er die Bürger der Stadt Homberg bei allen alten guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten belassen wird, wie sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergekommen waren.
Originaltext
Wir Herman von gots gnaden landgrave zu Hessen Bekennen, das wir unsern lieben getrewen den burgern zu Homberg der stat die gnade getha, das wir sie wollen und sollen laßen und behalten bei allen alten guten gewonheiten, Freiheiten und Rechten, also von unßern altern und dem furstenthumb zu Hessen herkhomen seindt und welcherley brieffe sie hatten von unßern altern oder von uns ,die wollen wir stede und feste halten.
Dat. Marpurg sabb. ante dom. reminiscere a.d. M.CCC.LXXVIII.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Homberg · Marburg

Sachbegriffe

Bürger · Gewohnheiten, alte · Rechte · Privilegien, Bestätigung von

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Baur, Hessische Urkunden 1

Original

Baur, Hessische Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11766 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11766> (Stand: 09.05.2026)